Bedarfsanmeldung
Um Ihr Kind für einen Betreuungsplatz in unserer Einrichtung anzumelden, nutzen Sie bitte das Kitaportal Burgstädt.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite. Kontaktieren Sie uns gern.
Kontaktgruppe
In Vorbereitung auf die Eingewöhnungs-/ Umgewöhnungszeit in unserer Kita bieten wir den zukünftigen Kita Kindern eine sogenannte Kontaktgruppe an. Das bedeutet, dass sie gemeinsam mit Ihrem Kind unsere Einrichtung besuchen, die Räumlichkeiten kennenlernen, Kontakte zu anderen Kindern knüpfen und mit den pädagogischen Fachkräften ins Gespräch kommen können. Die Kontaktgruppe kann ab 2 Monate vor Beginn der Eingewöhnung-/ Umgewöhnungszeit besucht werden, sofern ein Betreuungsvertrag zwischen den Personensorgeberechtigten und der Kindertagesstätte abgeschlossen wurde. Während der Kontaktgruppe liegt die Aufsichtspflicht bei den Personensorgeberechtigten.
Unsere Kontaktgruppe findet immer dienstags von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr im 14tägigen Wechsel statt. Den Raum/ Garten entnehmen Sie bitte unserer Übersichtstafel im Eingangsbereich der Kita.
Termine der Kontaktgruppe:
14.04.2026
28.04.2026
12.05.2026
26.05.2026
09.06.2026
23.06.2026
07.07.2026
21.07.2026
04.08.2026
18.08.2026
15.09.2026
29.09.2026
06.10.2026
27.10.2026
10.11.2026
24.11.2026
08.12.2026
Gerne können Sie im Vorfeld der Eingewöhnung schon einige nützliche Dinge für einen guten Kita Start besorgen. Eine Auflistung dazu finden sie hier: Tipps für einen guten Start
Eingewöhnung
Die Eingewöhnung findet immer in den letzten 2 Wochen vor Betreuungsbeginn statt. Am Vormittag wird das Kind schrittweise an den Kitaalltag gewöhnt. Dabei gehen wir individuell auf die Bedürfnisse des Kindes ein.
Vor der Eingewöhnungszeit findet ein Aufnahmegespräch mit der Einrichtungsleitung statt. Das Eingewöhnungskonzept und die Konzeption der Einrichtung werden zum Aufnahmegespräch erläutert. Außerdem erhält die Kita wertvolle Tipps der Eltern, als Experten ihrer Kinder, welche für eine kindorientierte Eingewöhnung wichtig sind.
Laut Sächsischen Kitagesetz § 7 ist bei erstmaliger Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung ein Nachweis über eine ärztliche Untersuchung zu erbringen. Der Nachweis kann durch eine Dokumentation nach § 26 SGB V (U Heft, mit dem Lebensalter des Kindes entsprechende U-Untersuchung/ Impfausweis/Elternerklärung) oder eine Ärztliche Bestätigung erfolgen. Kinder werden nur nach Vorlage der Dokumentation und dem Nachweis der Masernimpfung aufgenommen. Beides muss am 1. Tag der Eingewöhnung vorliegen. Die Kosten für diese Bescheinigung sind von den Personensorgeberechtigten zu tragen.
Wir arbeiten nicht integrativ.
In einem persönlichen Gespräch beantworten wir Ihnen gerne alle weiteren, aufkommenden Fragen. Kommen Sie gerne auf uns zu.



