Die Eltern können zwischen verschiedenen Betreuungszeiten für ihr Kind wählen:

  • Bis 4,5- Std. (vormittags)

  • Bis 6- Std. (6.00 – 12.00 Uhr oder 8.30 – 14.30 Uhr)

  • Bis 9- Std.

  • In Ausnahmefällen kann eine 10-Stunden-Betreuung beantragt werden.

 

Die Elternbeiträge richten sich nach den Betreuungszeiten und dem Alter des Kindes. Sie werden durch das Sächsische KITA- Gesetz definiert und werden durch Einzugsermächtigung bezahlt.